Frühpädagogik (B.A.)

Der berufs- und ausbildungsbegleitende Verbundstudiengang Frühpädagogik an der Fachhochschule Südwestfalen am Standort Soest richtet sich zum einen an staatlich geprüfte Erzieher*innen, die sich mit einem Hochschulstudium weiter qualifizieren möchten und aufgrund Ihrer Vorbildung direkt im 3. Fachsemester starten können. Gleichzeitig eröffnen sich mit diesem Studium auch für Quereinsteiger*innen aus anderen Fachrichtungen vielfältige Perspektiven für eine breit gefächerte wissenschaftliche Weiterbildung im Bereich der Pädagogik der frühen Kindheit.

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Studiengang im Überblick. Nutzen Sie die Möglichkeit der intensiven Beratung zum Konzept des Verbundstudiums. Insbesondere empfehlen wir die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Unterstützung Ihrer bewussten Entscheidung für das Verbundstudium.

Zielgruppen

Anfangs war der Verbundstudiengang Frühpädagogik nur für staatlich anerkannte Erzieher*innen zugänglich. Ab dem WS 2017/2018 steht er ALLEN, die berufs- und ausbildungsbegleitend einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich der Pädagogik der frühen Kindheit erwerben wollen, offen.


Qualifikationsziele

Die Bedeutung der frühen Kindheit als Lebensphase, die entscheidenden Einfluss auf die Bildungswege junger Kinder hat, ist heute unumstritten. Neuere Erkenntnisse aus der Forschung zu frühkindlichen Lern- und Bildungsprozessen und das durch Rechtsansprüche massiv erhöhte Betreuungsangebot haben in den letzten Jahren den Aufgabenbereich für Erzieher*innen in Kindertageseinrichtungen stark beeinflusst und stellen diese vor neue Herausforderungen.

Um diesen komplexen Anforderungen gerecht werden zu können, eröffnet der Bachelorstudiengang Frühpädagogik den Studierenden eine akademische Ausbildung im Bereich der Frühpädagogik, die sie den aktuellen Herausforderungen entsprechend für die Arbeit mit jungen Kindern qualifiziert.


Berufsfelder

Absolvent*innen des Verbundstudiengangs Frühpädagogik können Führungs- und Leitungsaufgaben in Tageseinrichtungen für Kinder übernehmen. Weiter können sie als Fachkraft in sozialpädagogischen/ therapeutischen Kinder- und Jugendwohngruppen, Schulen, Freizeiteinrichtungen oder in der Aus-, Fort- und Weiterbildung tätig werden.

Der Verbundstudiengang Frühpädagogik vermittelt auf der Basis elementardidaktischer und humanwissenschaftlicher Grundlagen Kenntnisse zur Entwicklungsförderung im frühen Kindesalter. Über die klassischen frühpädagogischen Inhalte hinaus erwerben die Studierenden auch natur- und ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse sowie Kompetenzen im Bereich des Projekt-, Qualitäts- und Sozialmanagements, wodurch sie sich für Führungsaufgaben in frühpädagogischen Einrichtungen qualifizieren. Ab dem 6. Fachsemester wählen die Studierenden zusätzlich jeweils ein Wahlpflichtmodul aus einem Katalog, der u.a. betriebswirtschaftliche und rechtliche Module beinhaltet sowie Managementkompetenzen vermittelt.


Module

Staatlich anerkannte Erzieher*innen mit Hochschulzugangsberechtigung können aufgrund ihrer Ausbildung 40 Credit Points angerechnet bekommen und starten das Studium im 3. Semester.

Die Module des Bachelorstudiengangs Frühpädagogik gliedern sich in sechs thematische Bereiche:

  • Disziplinäre Grundlagen
  • Bildungsbereiche
  • Arbeitsfeld und Institution
  • Praktische Studien
  • Wissenschaftliches Arbeiten und Denken
  • Wahlpflichtbereiche

Zunächst werden die Studierenden in dem Studienbereich „Disziplinäre Grundlagen“ (1) in die wissenschaftlichen und fachpraktischen Grundlagen für die Arbeit in frühpädagogischen Handlungsfeldern eingeführt.

Die Module für die professionelle Begleitung und Unterstützung von frühkindlichen Bildungs- und Lernprozessen werden im Studienbereich „Bildungsbereiche“(2) zusammengefasst. Die einzelnen Bildungsbereiche dienen nicht der „fächerorientierten“ Wissensvermittlung. Ziel der Bildungsbereiche ist es vielmehr, dass die Studierenden fachdidaktische Kenntnisse ebenso wie Fähigkeiten zur ganzheitlichen Förderung im pädagogischen Alltag erwerben.

Der Bereich „Arbeitsfeld und Institution“ (3) befasst sich mit Inhalten, die sich mit den institutionellen und organisatorischen Anforderungen der Arbeit in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen beschäftigen.

Die Praxisprojekte, die dem Studienbereich „Praktische Studien“ (4) zugeordnet sind, stehen in enger Verbindung zu den Modulen aus den Bildungsbereichen. Die Praxismodule sind hochschulgelenkt und bestehen jeweils aus einem nachzuweisenden Praxisanteil in einer einschlägigen Einrichtung (gerne am Arbeitsplatz der Studierenden) und einem verpflichtenden Begleitseminar. Die Praxistätigkeit beginnt in der Regel zwei Wochen vor der 1. Präsenzveranstaltung und hat einen Umfang von einem halben Tag pro Woche (Praxismodule I – IV) bzw. einem Tag pro Woche (Praxismodul V).

Da im Verbundstudiengang bereits im 1. Semester bzw. im 3. Semester ein Praxisprojekt stattfindet, ist es zur Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich, sich im Vorfeld eine einschlägige Einrichtung zum Absolvieren des Praxisanteils zu suchen. Dies muss bei der Planung des Studiums berücksichtigt werden. Weiterführende Informationen zu den Praxisprojekten finden Sie unter "Dokumente und Links".

In Wahlpflichtangeboten (5) wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, ein persönliches Profil zu bilden.

Sechstes Fachsemester

  • Personalmanagement
  • Mathematik und Informatik
  • Museumspädagogik
  • Spezielle Gebiete aus dem Bereiche Frühpädagogik

Siebtes Fachsemester

  • Betriebswirtschaftliche Steuerung
  • Technik
  • Medienpädagogik
  • Spezielle Gebiete aus dem Bereich Entwicklungspsychologie
  • Spezielle Gebiete aus dem Bereich MINT

Achtes Fachsemester

  • Recht
  • Biologie
  • Spezielle Gebiete aus dem Bereich Leitung und Management
  • Spezielle Gebiete aus dem Bereich frühkindliche Bildung

Der Studienbereich „Wissenschaftliches Arbeiten und Denken“ (6) gibt den Studierenden die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die während ihres Studiums erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse anwenden können.

Studienaufbau

Studienbeginn: zum Wintersemester

Studiendauer: Regelstudienzeit: einschließlich  Bachelorarbeit- 9 Semester (4 ½ Jahre), staatlich anerkannte Erzieher starten direkt im 3.Semester und daher verkürzt sich das Studium auf 7 Semester.

ECTS-Punkte und Workload: Die Studiendauer entspricht einem Workload von 4500 Arbeitsstunden, wofür insgesamt 180 ECTS-Punkte vergeben werden.

Abschluss: „Bachelor of Arts (B.A.)“ sowie die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagoge/-in für diejenigen, die direkt im 3.Semester starten


Module 

Das Studienjahr teilt sich in zwei Semester. Pro Semester sind in der Regel vier bis fünf Module zu absolvieren. In höheren Semestern kommen sogenannte Wahlpflichtfächer hinzu. Die Aufteilung der Module auf die Semester stellt eine sinnvolle Abfolge der fachlich zu vermittelnden Kompetenzen dar.

Selbststudium/Lerneinheiten

Zu Beginn des Semesters erhalten die Studierenden das Lernmaterial für das gesamte Semester. Diese sogenannten Lerneinheiten werden von den Studierenden im Selbststudium bearbeitet. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt ca.15 Stunden pro Woche.

Präsenzveranstaltungen

Diese finden in der Regel an Samstagen von September bis Februar bzw. von März bis Juli an der Hochschule statt (durchschnittlicher Zeitaufwand pro Veranstaltung: ca. 8 Stunden).

Prüfungen

Als Prüfungsformen sind Klausuren, mündliche Prüfungen und schriftliche Ausarbeitungen vorgesehen. Der Studienabschluss beinhaltet neben der schriftlichen Abschlussarbeit ein Kolloquium zur Abschlussarbeit, bei dem die Studierenden in einem Vortrag mit Diskussion die wesentlichen Elemente ihrer Arbeit vertreten müssen.

Praxisprojekte

In diesem Studiengang gibt es fünf semesterbegleitende Praxisprojekte. Diese beinhalten jeweils ein Begleitseminar und einen Praxisanteil, welcher bevorzugt am Arbeitsplatz der Studierenden durchgeführt wird. Ist der Arbeitsplatz keiner einschlägig frühpädagogischen Einrichtung zuzuordnen, so müssen sich die Studierenden eigenständig um eine entsprechende Praxiseinrichtung bemühen. Mögliche Einrichtungen sind hierbei:

  • Familienzentren
  • Kindertageseinrichtungen
  • Krippen
  • Offener und gebundener Ganztag an Grund- und Förderschule
  • Bildungshäuser
  • Frühförderstellen
  • Mehrgenerationshäuser
  • Heime
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Sozialpädagogische Familienhilfe

Dabei muss gewährleistet sein, dass zum einen in der Einrichtung eine Betreuung des Studierenden durch eine Fachkraft stattfindet und zum anderen die Einrichtung die Betreuung von Kindern bis zu 14 Jahren zum Gegenstand hat.
Der Praxisanteil der ersten vier Praxisprojekte beträgt jeweils ca. 67 Stunden. Diese sind gleichmäßig auf das Semester zu verteilen. Das letzte Praxisprojekt im 8. Semester beinhaltet den doppelten Praxisanteil. Der Praxisanteil in der Einrichtung findet in der Regel in der Zeit von ca. 2 Wochen vor der 1. Präsenzveranstaltung bis zur 8. Präsenzveranstaltung statt. Fehlzeiten müssen nachgeholt werden.
Da bereits im 1. Semester ein Praxisprojekt stattfindet, ist es zur Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich, sich im Vorfeld eine einschlägige Einrichtung zu suchen. Dies muss bei der Planung des Studiums berücksichtigt werden. Weiterführende Informationen zu den Praxisprojekten finden Sie unter "Dokumente und Links".

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Darüber hinaus muss ein 6-wöchiges Praktikum nachgewiesen werden, das jedoch bis zum Beginn des 3.Semsters nachgeholt werden kann.

Für staatlich anerkannte Erzieher*innen oder eine gleichwertige Berufsausbildung (z.B. staatliche Anerkennung zum/zur Heilerziehungspfleger*in) können den Studierenden auf Antrag aufgrund dieser Qualifikation 40 Credit Points angerechnet werden, sodass sie das Studium im 3. Semester beginnen. Die reguläre Studiendauer verkürzt sich in diesem Fall auf 7 Semester (einschließlich Bachelor-Thesis).

Zusätzliche Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums

Der Verbundstudiengang beinhaltet fünf Praxisprojekte jeweils bestehend aus einem Begleitseminar und einem Praxisanteil, welcher bevorzugt am Arbeitsplatz der Studierenden durchgeführt wird. Ist der Arbeitsplatz keiner einschlägig frühpädagogischen Einrichtung zuzuordnen, so müssen sich die Studierenden eigenständig um eine entsprechende Praxiseinrichtung bemühen. Mögliche Einrichtung sind hierbei:

  • Familienzentren
  • Kindertageseinrichtungen
  • Krippen
  • Offener und gebundener Ganztag an Grund- und Förderschule
  • Bildungshäuser
  • Frühförderstellen
  • Mehrgenerationshäuser
  • Heime
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Sozialpädagogische Familienhilfe

Dabei muss gewährleistet sein, dass zum einen in der Einrichtung eine Betreuung des Studierenden durch eine Fachkraft stattfindet und zum anderen die Einrichtung die Betreuung von Kindern bis zu 14 Jahren zum Gegenstand hat.
Der Praxisanteil der ersten vier Praxisprojekte beträgt jeweils ca. 67 Stunden. Diese sind gleichmäßig auf das Semester zu verteilen. Das letzte Praxisprojekt im 8. Semester beinhaltet den doppelten Praxisanteil. Der Praxisanteil in der Einrichtung findet in der Regel in der Zeit von ca. 2 Wochen vor der 1. Präsenzveranstaltung bis zur 8. Präsenzveranstaltung statt. Fehlzeiten müssen nachgeholt werden.
Da bereits im 1. Semester ein Praxisprojekt stattfindet, ist es zur Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich, sich im Vorfeld eine einschlägige Einrichtung zu suchen. Dies muss bei der Planung des Studiums berücksichtigt werden. Weiterführende Informationen zu den Praxisprojekten finden Sie unter "Dokumente und Links".


Bewerbung

Bewerbung ohne Hochschulreife

Für folgende Bewerbergruppen ist es auch möglich, ein Studium ohne Fachhochschulreife aufzunehmen:

  • Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte (z.B. Techniker*innen, Absolvent*innen zweijähriger Fachschulausbildungen, IHK-Fachwirt*innen oder IHK-Fachkaufmann/frau) können sich ohne Zugangsprüfung um einen Studienplatz bewerben.
  • Fachtreue Bewerber*innen mit einer mind. zweijährigen Berufsausbildung und einer mind. dreijährigen Tätigkeit im erlernten Beruf können sich auf Grund einer fachlich entsprechenden Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit ohne Zugangsprüfung in fachlich entsprechenden Studiengängen bewerben.
  • Sonstige beruflich Qualifizierte mit einer mind. zweijährigen Berufsausbildung und einer mind. dreijährigen Berufspraxis auch außerhalb des Ausbildungsberufs oder alternativ Erziehungs- oder Pflegetätigkeit, bei denen keine fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, Berufsausübung und Studiengang besteht, können über eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium zugelassen werden.

In zulassungsbeschränkten Verbundstudiengängen (Auswahlverfahren) stehen für Meister*innen, vergleichbar Qualifizierte und fachtreue Bewerber*innen 2 bis 4% der Studienplätze zur Verfügung. Um die Bewerbungsfristen und Modalitäten für die Zugangsprüfung und das Probestudium rechtzeitig zu erfahren, sollte man bei Interesse frühzeitig mit dem Studierenden-Servicebüro der Fachhochschule in Kontakt treten.

Bewerbungen sind direkt an die Fachhochschule Südwestfalen zu richten. Die Bewerbungsfrist endet in der Regel am 15.7. des Jahres. Bezüglich einer möglichen Änderung der Bewerbungsfrist halten Sie sich bitte unbedingt auf dem Laufenden! Näheres zur Bewerbung erfahren Sie bei der Studienberatung des IfV NRW und beim Studierendenservice der Fachhochschule Südwestfalen.


Beiträge und Gebühren

Es fallen die üblichen Immatrikulations- und Rückmeldegebühren der Fachhochschule Südwestfalen am Standort Soest an. Den aktuellen Stand erfahren Sie hier. Zzgl. ist eine Materialbezugsgebühr von 108,50 € pro Semester zu entrichten. (Stand: November 2023)