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Voraussetzungen, Bewerbung & Gebühren

Zulassungsvoraussetzung

Für den Masterstudiengang ist ein Studienabschluss mit der Mindestnote „gut“ an einer Hochschule gemäß § 1 Hochschulrahmengesetz mit Ausnahme eines Abschlusses in einem juristischen Studiengang. Vorbehaltlich einer abschließenden Überprüfung durch die Präsidien der beteiligten Hochschulen soll die Zulassung ab dem Sommersemester 2011 auch für Absolventinnen und Absolventen mit einem juristischen oder wirtschaftsrechtlichen Studienabschluss möglich sein.

Kann die Note „gut“ nicht nachgewiesen werden, ist eine Eingangsprüfung in Form einer schriftlichen Arbeit oder einer mündlichen Prüfung zu absolvieren, in der der Studienbewerber/die Studienbewerberin seine/ihre Fähigkeit zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist. Das Thema wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.

Zusätzlich müssen Bewerber eine mindestens einjährige qualifizierte Berufstätigkeit in Wirtschaft oder Verwaltung vor Aufnahme des Studiums nachweisen.

Bewerbung

Wie die Studienplätze vergeben werden und wo Sie sich bewerben können, erfahren Sie bei den Informationsveranstaltungen, bei der Studienberatung des IfV NRW und bei den Studentensekretariaten der beteiligten Fachhochschulen. AnsprechpartnerInnen

Die Bewerbungsfrist für diesen Studiengang läuft bis zum 15. Februar eines jeden Jahres. Gehen innerhalb der Bewerbungsfrist mehr Anträge ein, als Studienplätze vorhanden sind, entscheidet das Los.

Beiträge und Gebühren

€ 1050,- / Semester