Betriebswirtschaft, Studienrichtung Wirtschaftsrecht (B.A.)
Der Verbundstudiengang Betriebswirtschaft, Studienrichtung Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Südwestfalen in Hagen vermittelt betriebswirtschaftliche und juristische Studieninhalte zu gleichen Teilen. Dieser Verbundstudiengang ist für Studieninteressierte konzipiert, die nach dem erfolgreichen Abschluss im mittleren Management in der Industrie, in Unternehmen und Verbänden tätig sein möchten.
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Studiengang im Überblick. Nutzen Sie die Möglichkeit der intensiven Beratung zum Konzept des Verbundstudiums. Insbesondere empfehlen wir die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Unterstützung Ihrer bewussten Entscheidung für das Verbundstudium.
Zielgruppen & Qualifikationsziele
Zielgruppen
Berufstätige und Auszubildende in Industrie, Wirtschaft und Verwaltung, die für eine erfolgreiche Fortführung ihrer beruflichen Karriere die erforderlichen betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Kenntnisse und Kompetenzen erwerben möchten.
Qualifikationsziele
Die Ziele des Studiengangs liegen neben der Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher und wirtschaftsrechtlicher Kenntnisse im Erwerb von Schlüsselkompetenzen, welche die Studierenden befähigen sollen
- problemorientierte Methoden bei der Analyse betrieblicher Vorgänge anzuwenden
- praxisgerechte Problemlösungen zu erarbeiten, zu kommunizieren und dabei auch außerfachliche Bezüge wie z. B. die optimale Auswahl und die wirtschaftliche Verwertung der Erkenntnisse zu beachten.
Anders als bei reinen betriebswirtschaftlichen Studiengängen werden betriebswirtschaftliche und juristische Lerninhalte im Verbundstudium interdisziplinär und mit jeweils gleichem Anteil unterrichtet. Außerdem beinhaltet das Studium eine Reihe von außerfachlichen Qualifikationsanteilen – dazu zählen Informatik, Rechts- und Wirtschaftsenglisch sowie Soft Skills.
Der Arbeitsmarkt verlangt heute Mitarbeiter*innen, die fachlich kompetent sind, vernetzt denken und integrativ handeln. Oftmals müssen diese auch die Kombination aus betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Kenntnissen bieten. Außerdem werden auch ein ausgeprägtes Kostenbewusstsein, das schnelle Einarbeiten in stets neue Aufgaben und das Erarbeiten zielorientierter Problemlösungen immer wichtiger.
Durch die Zusammenstellung der Fächer und eine hervorragende Betreuung im Studium vermittelt der Verbundstudiengang Betriebswirtschaft, Studienrichtung Wirtschaftsrecht, all diese Fähigkeiten und eröffnet so die Chance für eine optimale Weiterentwicklung im Beruf.
Berufsfelder
Absolvent*innen des Verbundstudiengangs Betriebswirtschaft, Studienrichtung Wirtschaftsrecht, übernehmen als Führungskräfte oder Fachspezialist*innen anspruchsvolle Aufgaben
- im mittleren Management von Unternehmen und Verbänden, vor allem im „Überschneidungsbereich“ von Wirtschaft und Recht
- in der mittelständischen Wirtschaft – vorrangig in den Bereichen Personal, Vertrieb und Steuern
Studieninhalte
Module des Studiengangs
Wirtschaft
Zum Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften gehören die Teilbereiche Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft. Den Schwerpunkt des Studiums bilden im Hinblick auf die künftigen Einsatzbereiche der Absolvent*innen betriebswirtschaftliche Inhalte.
Die Betriebswirtschaftslehre soll den Grundstein für eine erfolgreiche Entwicklung privatwirtschaftlicher Unternehmen legen. Demzufolge orientieren sich die Lerninhalte an allen anfallenden Zielen, Entscheidungen und Handlungen privatwirtschaftlicher Unternehmen. Zu den betriebswirtschaftlichen Fächern des Studiums gehören:
Als Grundlagenqualifikation:
- Betriebliche Grundfunktionen
- Betriebliches Rechnungswesen
- Controlling
Als Wahlpflichtfächer:
- Projektmanagement
- Dienstleistungsmanagement
Als Schwerpunkte im Hauptstudium:
- Personalmanagement
- Marketing
- Rechnungswesen und betriebliche Steuerlehre
Die Volkswirtschaftslehre betrachtet den Gesamtprozess der Wirtschaft und ist eine Denktechnik zur Erkenntnis notwendiger wirtschaftlicher Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten.
In der Wirtschaftsmathematik und Statistik werden zunächst die mathematischen Grundlagen vermittelt, die für das Verständnis der spezifischen Inhalte notwendig sind. Diese Inhalte umfassen dann die Bereiche Finanzmathematik und Lineare Optimierung sowie die Grundelemente in deskriptiver Statistik.
Die erlernten betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnisse werden schließlich anhand praktischer Fallkonstellationen in einem Unternehmensplanspiel angewandt und umgesetzt.
Wirtschaftsrecht
Die Grundlagenqualifikation beinhaltet schwerpunktmäßig Rechtsfächer, die dem sogenannten Wirtschaftsprivatrecht zuzuordnen sind:
Die Basis des Wirtschaftsprivatrechts bildet das Bürgerliche Recht, welches vor allem das für alle Marktteilnehmer geltende Vertragsrecht enthält. Vertieft werden diese Grundlagen durch das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht, d.h. die für Unternehmer und Unternehmen geltenden speziellen Rechtsvorschriften, sowie das Arbeitsrecht mit dem Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrecht) und dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht einschließlich des Arbeitskampfrechts). Im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) und auf dem Gebiet der Finanzierung und Kreditsicherung wird außerdem der Aspekt der Vertragsgestaltung in speziellen Lehrveranstaltungen behandelt.
Das Wirtschaftsprivatrecht wird ergänzt durch das Öffentliche Wirtschaftsrecht und das Steuerrecht, die das Verhältnis von Privatpersonen und Unternehmen zum Staat und seinen Behörden regeln.
Im Wahlpflichtbereich besteht die Möglichkeit, weitere Rechtsgebiete wie das IT-Recht (rechtliche Aspekte der Nutzung des Internet), das Wettbewerbsrecht mit dem Gewerblichen Rechtsschutz als speziellen Bereich des Unternehmensrechts und das Thema Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung (Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht mit Insolvenzrecht)) kennen zu lernen.
In den rechtlichen Schwerpunkten im Hauptstudium werden Grundlagenkenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts, des Steuerrechts oder mit dem Internationalen Wirtschaftsrecht auf dem Gebiet des länderübergreifenden Vertragsrechts vertieft.
Informatik
Die Informatik befasst sich – theoretisch und praktisch – mit Computern und wird in folgenden Fächern gelehrt:
- Grundlagen der Informatik
- Informations- und Kommunikationssysteme
Dabei geht es im wesentlichen um das Erlernen des praktischen Umgangs mit dem PC bzw. den Umgang mit gängiger Anwendungssoftware. Darüber hinaus stehen die Denk- und Arbeitsweise eines Informatikers/einer Informatikerin (u. a. Arbeiten mit Algorithmen) sowie der Einblick in wichtige Anwendungsbereiche der Informatik im Mittelpunkt (z. B. Kommunikationssysteme und Datenbanken).
Rechts- und Wirtschaftsenglisch
Die Sprachausbildung umfasst drei Phasen.
Phase A: Ermittlung der Englisch-Vorkenntnisse der Studierenden mittels eines Online-Fragebogens
Phase B: Aufbau- bzw. Auffrischungsprogramm auf der Grundlage der individuellen fremdsprachlichen Kompetenz
Phase C: Erweiterung der Fremdsprachenkompetenz und der berufsbezogenen fremdsprachlichen Handlungskompetenz im Rahmen von Multimediaanwendungen
In der letzten Phase sollen die Studierenden darüber hinaus zum einen ihre Kompetenz ausbauen, zum anderen werden ihnen fachspezifische Redemittel (z. B. im Wirtschaftsrecht oder in der BWL) in der Fremdsprache vermittelt. Sie erwerben Kommunikationsstrategien, die sie in realitätsnahen Simulationen einüben. Außerdem erhalten die Studierenden einen Einblick in unterschiedliche fachspezifische Denkweisen anderer Sprachräume.
Kommunikation und Kooperation
Kommunikationsvermögen ist eine der wichtigsten Schlüsselqualifikationen erfolgreichen beruflichen Handelns. Eine „geglückte“ Kommunikation vermeidet einerseits vertragliche Missverständnisse. Außerdem ist kommunikative Kompetenz vor allem im Bereich des Konfliktmanagements gefragt. Aus diesem Grund widmet sich die Veranstaltung Kommunikation und Streitvermeidung der Optimierung kommunikativer Prozesse.
Technik wissenschaftlichen Arbeitens
Hier werden den Studierenden die Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaftslehre und Informatik erforderlich sind.
Studienaufbau
Studienaufbau
Studienbeginn: zum Wintersemester
Studiendauer: Regelstudienzeit: einschließlich Bachelorarbeit – 9 Semester (4 ½ Jahre)
ECTS-Punkte und Workload: Die Studiendauer entspricht einem Workload von 4500 Arbeitsstunden, wofür insgesamt 180 ECTS-Punkte vergeben werden.
Abschluss: „Bachelor of Arts (B.A.)“
Der Verbundstudiengang Betriebswirtschaft, Studienrichtung Wirtschaftsrecht wird in einer Kooperation (Verbund) von der HS Niederrhein und der FH Südwestfalen angeboten. Beide Verbundstudiengänge haben das gleiche Curriculum und organisieren sich in einem gemeinsamen Fachausschuss, der zugleich auch in der Funktion des Prüfungsausschusses fungiert.
Der Studienbetrieb wird an beiden Hochschulen getrennt voneinander organisiert und durchgeführt.
Module
Das Studienjahr teilt sich in zwei Semester. Pro Semester sind in der Regel vier Module zu absolvieren. In höheren Semestern kommen sogenannte Wahlpflichtfächer hinzu. Die Aufteilung der Module auf die Semester stellt eine sinnvolle Abfolge der fachlich zu vermittelnden Kompetenzen dar.
Selbststudium/Lerneinheiten
Zu Beginn des Semesters erhalten die Studierenden das Lernmaterial für das gesamte Semester. Diese sogenannten Lerneinheiten werden von den Studierenden im Selbststudium bearbeitet. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt ca.15 Stunden pro Woche.
Präsenzveranstaltungen
Diese finden in der Regel an Samstagen von Ende September bis Anfang Februar bzw. von Anfang März bis Mitte Juli an der Hochschule statt (durchschnittlicher Zeitaufwand pro Veranstaltung: ca. 8 Stunden). Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ist teilweise verpflichtend oder wird zumindest dringend empfohlen.
Prüfungen
Als Prüfungsformen sind Klausuren, mündliche Prüfungen und schriftliche Ausarbeitungen vorgesehen. Der Studienabschluss beinhaltet neben der schriftlichen Abschlussarbeit ein Kolloquium zur Abschlussarbeit, bei dem die Studierenden in einem Vortrag mit Diskussion die wesentlichen Elemente ihrer Arbeit vertreten müssen. Näheres regelt die Prüfungsordnung (s. Dokumente und Links).
Voraussetzungen, Bewerbung & Gebühren
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel die Fachhochschulreife.
Für folgende Bewerbergruppen ist es auch möglich, ein Studium ohne Fachhochschulreife aufzunehmen:
- Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte (z.B. Techniker*innen, Absolvent*innen zweijähriger Fachschulausbildungen, IHK-Fachwirt*innen oder IHK-Fachkaufmann/frau) können sich ohne Zugangsprüfung um einen Studienplatz bewerben.
- Fachtreue Bewerber*innen mit einer mind. zweijährigen Berufsausbildung und einer mind. dreijährigen Tätigkeit im erlernten Beruf können sich auf Grund einer fachlich entsprechenden Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit ohne Zugangsprüfung in fachlich entsprechenden Studiengängen bewerben.
- Sonstige beruflich Qualifizierte mit einer mind. zweijährigen Berufsausbildung und einer mind. dreijährigen Berufspraxis auch außerhalb des Ausbildungsberufs oder alternativ Erziehungs- oder Pflegetätigkeit, bei denen keine fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, Berufsausübung und Studiengang besteht, können über eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium zugelassen werden.
In zulassungsbeschränkten Verbundstudiengängen (Auswahlverfahren) stehen für Meister*innen, vergleichbar Qualifizierte und fachtreue Bewerber*innen 2 bis 4% der Studienplätze zur Verfügung.
Um die Bewerbungsfristen und Modalitäten für die Zugangsprüfung und das Probestudium rechtzeitig zu erfahren, sollte man bei Interesse frühzeitig mit dem Studierendenservice der Fachhochschule Südwestfalen in Kontakt treten.
Bewerbung
Die Bewerbungsfristen enden in der Regel am 15.7. des Jahres. Bewerbungen sind direkt an die Fachhochschule Südwestfalen zu richten.
Beiträge und Gebühren
Es fallen die üblichen Immatrikulations- und Rückmeldegebühren der Fachhochschule Südwestfalen an. Zzgl. ist eine Materialbezugsgebühr von € 113,19 pro Semester zu entrichten. (Stand: November 2019)