Wirtschafts­recht (LL.B.)

Der anwendungsorientierte Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Südwestfalen am Standort Hagen richtet sich an Berufstätige in Industrie, Wirtschaft und Verwaltung, die für eine erfolgreiche Fortführung ihrer Karriere wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Kompetenzen erwerben möchten.

Wenn Sie sich im Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere in rechtlich geprägten Berufsfeldern wie Rechts- und Personalabteilungen und vor allem auch im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung qualifizieren wollen, ist der Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht für Sie richtig. Der Umfang der juristischen Fächer überwiegt mit mehr als 50 % gegenüber dem wirtschaftswissenschaftlichen Anteil (35 %) deutlich.

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Studiengang im Überblick. Nutzen Sie die Möglichkeit der intensiven Beratung zum Konzept des Verbundstudiums. Insbesondere empfehlen wir die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Unterstützung Ihrer bewussten Entscheidung für das Verbundstudium.

Zielgruppen

Berufstätige in Industrie, Wirtschaft und Verwaltung, die sich im Bereich des Wirtschaftsrechts weiterqualifizieren und profilieren wollen.


Qualifikationsziele

Ziel des Studiengangs ist der Erwerb grundlegender Kenntnisse des Wirtschaftsrechts. Darüber hinaus sollen Fähigkeiten und Kompetenzen ausgebaut werden, die befähigen:

  • problemorientierte Methoden bei der Analyse betrieblicher Vorgänge anzuwenden
  • praxisgerechte Problemlösungen zu erarbeiten

Das Studium vermittelt die im Beruf erforderlichen Inhalte und Methoden sowie notwendige überfachliche Kompetenzen bzw. Schlüsselkompetenzen und soll die schöpferischen und gestalterischen Fähigkeiten der Studierenden entwickeln. Daher bildet die Modulreihe zur Vertragsgestaltung in allen zentralen Rechtsfächern ein herausragendes Merkmal dieses Studiengangs.


Berufsfelder

Absolvent*innen des Verbundstudiengangs Wirtschaftsrecht (LL.B.) übernehmen in Unternehmen und Verwaltung anspruchsvolle Aufgaben als Fachspezialisten – unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Rechts- und Personalabteilungen
  • Stabstellen
  • Wirtschaftsprüfung
  • Steuerberatung

Im Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht ist die Vermittlung von wirtschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen vorgesehen, weitere Rechtsfächer kommen hinzu, die Gewichtung liegt auf den rechtlichen Anteilen.

Wirtschaftsrecht

Das Lehrgebiet „Recht“ besteht schwerpunktmäßig aus Rechtsfächern, die dem Wirtschaftsprivatrecht zuzuordnen sind:
Die Basis des Wirtschaftsprivatrechts bildet das Bürgerliche Recht, welches vor allem das für alle Marktteilnehmer geltende Vertragsrecht enthält. Vertieft werden diese Grundlagen durch das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Wettbewerbsrecht mit dem Gewerblichen Rechtsschutz, d.h. die für Unternehmer und Unternehmen geltenden speziellen Rechtsvorschriften, sowie das Arbeitsrecht mit dem Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrecht) und dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht einschließlich des Arbeitskampfrechts). Darauf aufbauend werden die Bereiche IT-Recht, Internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung (Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht mit Insolvenzrecht) behandelt.

Das Wirtschaftsprivatrecht wird ergänzt durch das Öffentliche Wirtschaftsrecht und das Steuerrecht, die das Verhältnis von Privatpersonen und Unternehmen zum Staat und seinen Behörden regeln.

Charakteristisch für den Studiengang sind die sechs Module im Bereich der Vertragsgestaltung, welche die im Wirtschaftsleben wesentlichen Rechtsfächer vom Vertragsrecht (mit Finanzierung und Kreditsicherung) über das Handels- und Gesellschaftsrecht und das Arbeitsrecht bis zum Wettbewerbsrecht und zum IT-Recht und Urheberrecht unter dem Blickwinkel der rechtlichen Gestaltung von Verträgen vertiefen und ergänzen.

Weitere berufsqualifizierende Elemente bilden die Fächer Compliance und Mediation.

Wirtschaft

In diesem Fachgebiet werden die für die rechtliche Beurteilung betriebswirtschaftlicher Themenstellungen erforderlichen Grundlagen vermittelt. Die Betriebswirtschaftslehre legt den Grundstein für eine erfolgreiche Entwicklung privatwirtschaftlicher Unternehmen. Demzufolge orientieren sich die Lerninhalte und Lernziele an den Zielen, Entscheidungen und Handlungen der Unternehmen, die als Gegenstand wirtschaftsrechtlicher Bewertung in Betracht kommen.

Betriebswirtschaftliche Grundlagenfächer sind:

  •  Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
  •  Rechnungswesen

Schlüsselkompetenzen

Zudem werden Schlüsselkompetenzen in den Bereichen Informatik und International Business Communication und Stressmanagement und Selbstorganisation angeboten. In den Schwerpunktfächern werden die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte eines Themas interdisziplinär behandelt werden.

Module des Studiengangs

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9. Semester
Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Externes Rechnungswesen Unternehmensführung und Controlling Öffentliches Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht IT-Recht und Urheberrecht Unternehmenssteuerrecht Mediation Unternehmenssimulation
Juristische Methodenlehre Verfassungs- und Europarecht Vertragsgestaltung Bürgerliches Recht Vertragsgestaltung Finanzierung und Kreditsicherung Vertragsgestaltung Unternehmensrecht Vertragsgestaltung Gesellschafts- und Arbeitsrecht Compliance Schwerpunkt (1 aus 3) Personalmanagement und Arbeitsrecht oder Rechnungswesen/Steuern und Steuerrecht oder Informations- und Kommunikationssysteme und Digitalisierungs- und Datenschutzrecht Bachelorarbeit
Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht Schuldrecht Sachenrecht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht Wettbewerbs- und Markenrecht Wahlpflichtfach (1 von 2) Organisationsentwicklung oder Fallstudien Wirtschaftsrecht Kolloquium
Selbstorganisation und Stressmanagement Internes Rechnungswesen Grundlagen der Informatik Datenbanken Internationale Business Communication Business Communication for Executives Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung    
1. Semester Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Juristische Methodenlehre Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht Selbstorganisation und Stressmanagement
2. Semester Externes Rechnungswesen Verfassungs- und Europarecht Schuldrecht Internes Rechnungswesen
3. Semester Unternehmensführung und Controlling Vertragsgestaltung Bürgerliches Recht Sachenrecht Grundlagen der Informatik
4. Semester Öffentliches Wirtschaftsrecht Vertragsgestaltung Finanzierung und Kreditsicherung Handelsrecht Datenbanken
5. Semester Arbeitsrecht Vertragsgestaltung Unternehmensrecht Gesellschaftsrecht Internationale Business Communication
6. Semester IT-Recht und Urheberrecht Vertragsgestaltung Gesellschafts- und Arbeitsrecht Internationales Wirtschaftsrecht Business Communication for Executives
7. Semester Unternehmenssteuerrecht Compliance Wettbewerbs- und Markenrecht Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung
8. Semester Mediation Schwerpunkt (1 aus 3) Personalmanagement und Arbeitsrecht oder Rechnungswesen/Steuern und Steuerrecht oder Informations- und Kommunikationssysteme und Digitalisierungs- und Datenschutzrecht Wahlpflichtfach (1 von 2) Organisationsentwicklung oder Fallstudien Wirtschaftsrecht  
9. Semester Unternehmenssimulation Bachelorarbeit Kolloquium  

Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angaben der jeweils gültigen Prüfungsordnung.
Näheres zu den einzelnen Modulen können Sie dem Modulhandbuch entnehmen. (Siehe Dokumente und Links)

Studienaufbau

Studienbeginn: zum Wintersemester

Studiendauer: Regelstudienzeit: einschließlich Bachelorarbeit – 9 Semester (4 ½ Jahre)

ECTS-Punkte und Workload: Die Studiendauer entspricht einem Workload von 4500 Arbeitsstunden, wofür insgesamt 180 ECTS-Punkte vergeben werden.

Abschluss: „Bachelor of Laws (LL.B.)“


Der Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht LLB wird in einer Kooperation (Verbund) von der HS Niederrhein und der FH Südwestfalen angeboten. Beide Verbundstudiengänge haben das gleiche Curriculum und organisieren sich in einem gemeinsamen Fachausschuss, der zugleich auch in der Funktion des Prüfungsausschusses fungiert.

Der Studienbetrieb wird an beiden Hochschulen getrennt voneinander organisiert und durchgeführt.

Module

Das Studienjahr teilt sich in zwei Semester. Pro Semester sind in der Regel vier Module zu absolvieren. In höheren Semestern kommen sogenannte Wahlpflichtfächer hinzu. Die Aufteilung der Module auf die Semester stellt eine sinnvolle Abfolge der fachlich zu vermittelnden Kompetenzen dar.

Selbststudium/Lerneinheiten

Zu Beginn des Semesters erhalten die Studierenden das Lernmaterial für das gesamte Semester. Diese sogenannten Lerneinheiten werden von den Studierenden im Selbststudium bearbeitet. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt ca.15 Stunden pro Woche.

Präsenzveranstaltungen

Diese finden in der Regel an Samstagen von Ende September bis Anfang Februar bzw. von Anfang März bis Mitte Juli an der Hochschule statt (durchschnittlicher Zeitaufwand pro Veranstaltung: ca. 8 Stunden). Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ist in der Regel Pflicht oder wird zumindest dringend empfohlen.

Prüfungen

Als Prüfungsformen sind u.a. Klausuren, mündliche Prüfungen und schriftliche Ausarbeitungen vorgesehen. Der Studienabschluss beinhaltet neben der schriftlichen Abschlussarbeit ein Kolloquium zur Abschlussarbeit, bei dem die Studierenden in einem Vortrag mit Diskussion die wesentlichen Elemente seiner Arbeit vertreten müssen. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

Zulassungsvoraussetzungen 

Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel die Fachhochschulreife.

Für folgende Bewerbergruppen ist es auch möglich, ein Studium ohne Fachhochschulreife aufzunehmen:

  • Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte (z.B. Techniker*innen, Absolvent*innen zweijähriger Fachschulausbildungen, IHK-Fachwirt*innen oder IHK-Fachkaufmann/frau) können sich ohne Zugangsprüfung um einen Studienplatz bewerben.
  • Fachtreue Bewerber*innen mit einer mind. zweijährigen Berufsausbildung und einer mind. dreijährigen Tätigkeit im erlernten Beruf können sich auf Grund einer fachlich entsprechenden Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit ohne Zugangsprüfung in fachlich entsprechenden Studiengängen bewerben.
  • Sonstige beruflich Qualifizierte mit einer mind. zweijährigen Berufsausbildung und einer mind. dreijährigen Berufspraxis auch außerhalb des Ausbildungsberufs oder alternativ Erziehungs- oder Pflegetätigkeit, bei denen keine fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, Berufsausübung und Studiengang besteht, können über eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium zugelassen werden.

Um die Bewerbungsfristen und Modalitäten für die Zugangsprüfung und das Probestudium rechtzeitig zu erfahren, sollten Sie bei Interesse frühzeitig mit dem Studierendenservice der Fachhochschule Südwestfalen in Kontakt treten.


Bewerbung

Bewerbungen sind direkt an die Fachhochschule Südwestfalen zu richten. Die Bewerbungsfrist endet in der Regel am 15.7. des Jahres. Bezüglich einer Verlängerung der Bewerbungsfrist halten Sie sich bitte unbedingt auf dem Laufenden! Näheres zur Bewerbung erfahren Sie bei der Studienberatung des IfV NRW und beim Studierendenservice der Fachhochschule Südwestfalen


Beiträge und Gebühren

Es fallen die üblichen Immatrikulations- und Rückmeldegebühren der Fachhochschule Südwestfalen sowie eine Materialbezugsgebühr von 108,47 € pro Semester an. (Stand: April 2024)