Sozial­manage­ment (M.A.)

Der weiterbildende Masterverbundstudiengang Sozialmanagement an der FH Münster qualifiziert zur Übernahme von Leitungs- und Führungsfunktionen in der Sozialwirtschaft und im Gesundheitswesen. Der Studiengang verbindet rechtliches und betriebswirtschaftliches Basiswissen sowie Kenntnisse zu Fragen der Organisationsgestaltung und des Personalmanagements. Es werden sozialpolitische Aspekte mit dem in der Sozialen Arbeit erforderlichen fachlichen Know-how verknüpft.

Dieser Masterverbundstudiengang wird von der FH Münster und der Hochschule Niederrhein angeboten.

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Studiengang im Überblick. Nutzen Sie die Möglichkeit der intensiven Beratung zum Konzept des Verbundstudiums.

Zielgruppen des Studiengangs

Der weiterbildende Masterstudiengang Sozialmanagement mit dem Abschluss „Master of Arts“ richtet sich an Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen oder Personen aus verwandten Berufsgruppen, mit dem Ziel Fachkräften der Sozialen Arbeit umfassende Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, Strukturierungs- und Leitungsaufgaben zu erkennen, zu analysieren und kompetent zu bewältigen.


Qualifikationsziele

Der weiterbildende Verbundstudiengang Sozialmanagement qualifiziert für ein kompetentes Management in der Sozialen Arbeit, in dem rechtliches und betriebswirtschaftliches Basiswissen und Kenntnisse zu Fragen der Organisationsgestaltung und des Personalmanagements mit sozialpolitischen Aspekten und dem fachlichen Anforderungen der Sozialen Arbeit miteinander verknüpft werden. Das Studium zielt auf die Befähigung zur Steuerung und Leitung von Einrichtungen Sozialer Arbeit durch Zusammenführung und Integration von Kompetenzen und Kenntnissen aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Der Weiterbildende Verbundstudiengang Sozialmanagement verbindet sozialwissenschaftliche, wirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Lehrinhalte und bezieht diese auf die Bearbeitung von Managementproblemen in Einrichtungen der Sozialen Arbeit.

Der Verbundstudiengang Sozialmanagement verfolgt gemäß seinen Zielsetzungen ein integratives Konzept der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen.


Berufsfelder

Absolvent*innen des Studiengangs stehen im Management des Sozial- und Gesundheitsbereichs nahezu alle Karrieremöglichkeiten offen.

Module

Der Verbundstudiengang Sozialmanagement verbindet sozialwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Lehrinhalte und bezieht diese auf die Bearbeitung von Managementproblemen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitsbereichs.

Das Studium besteht aus 15 Modulen:

  • Modul 1: Einführung in das Sozialmanagement
  • Modul 2: Evaluation
  • Modul 3: Digitalisierung im Sozialwesen I
  • Modul 4: Digitalisierung im Sozialwesen II
  • Modul 5: Betriebswirtschaftslehre I
  • Modul 6: Betriebswirtschaftslehre II
  • Modul 7: Organisationsanalyse/Org.-entwicklung
  • Modul 8: Sozialpolitik und nachhaltige Entwicklung
  • Modul 9: Kommunikation/Präsentation/Moderation
  • Modul 10: Qualitätsmanagement im Sozialwesen
  • Modul 11: Recht I
  • Modul 12: Recht II
  • Modul 13: Leitung und Personalmanagement
  • Modul 14: Marketing im Sozialwesen
  • Modul 15: Praxisreflexionen zum Managementhandeln in Einrichtungen der Sozialen Arbeit

Für die Module 2 ("Evaluation") und 15 ("Praxisreflexion zum Managementhandeln in Einrichtungen der Sozialen Arbeit") ist die jeweilige Praxistätigkeit der bzw. des Studierenden nachzuweisen.

Das Studium schließt mit einer Masterarbeit ab. Im Zeitraum von drei Monaten dokumentiert der Studierende darin, dass er in der Lage ist, eine praxisorientierte Aufgabe aus dem Sozialmanagement unter wissenschaftlichen und fachpraktischen Aspekten selbstständig zu bearbeiten

Studienaufbau

Studienbeginn: zum Wintersemester und zum Sommersemester.

Studiendauer: Regelstudienzeit – einschließlich Masterarbeit – 5 Semester (2 ½ Jahre)

ECTS-Punkte und Workload: Die Studiendauer entspricht eine Workload von 3000 Arbeitsstunden, wofür insgesamt 120 ECTS-Punkte vergeben werden.

Abschluss: Master of Arts (Schwerpunkt: Sozialmanagement)


In den einzelnen Semestern sind in der Regel drei bis vier Module Gegenstand des Studiums. Die Aufteilung der Module auf die einzelnen Semester stellt eine sinnvolle Abfolge der fachlich zu vermittelnden Kompetenzen dar.

Die Präsenzphasen finden an der Fachhochschule in der Regel an Wochenenden (freitags 14 bis ca. 21 Uhr sowie samstags 9 bis 17 Uhr) statt. Zusätzlich muss pro Semester ein mehrtägiger Block innerhalb der Woche einkalkuliert werden.

Der Schwerpunkt der Präsenzphasen liegt bei der fachlichen Diskussion und Reflexion des in den Lerneinheiten dargestellten Stoffes sowie der wechselseitigen Durchdringung von Wissenschaft und aktueller Praxis aus konkreten Beispielen der Aufgabengebiete der Studierenden. In Übungen und Projektarbeiten werden die Studierenden aktiv in die Wissensvermittlung eingebunden, worüber die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen gezielt gefördert und gefordert werden. Als Basis des jeweiligen Moduls dient die Lerneinheit. Diese stellt die inhaltlichen Grundlagen bereit, die im Selbststudium zu erarbeiten sind.

Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Form der Modulprüfung variiert (Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, Präsentation). Das Verbundstudium wird abgeschlossen mit einer Masterarbeit. Im Zeitraum von drei Monaten dokumentiert die oder der Studierende, dass er oder sie in der Lage ist, eine praxisorientierte Aufgabe aus dem Sozialmanagement unter wissenschaftlichen und fachpraktischen Aspekten selbstständig zu bearbeiten. Näheres regelt die Prüfungsordnung (s. Dokumente und Links).

Zulassungsvoraussetzungen 

Zulassungsvoraussetzungen für das weiterbildende Verbundstudium „Sozialmanagement“ (Master of Arts):

  1. Nachweis eines mit der Note „gut“ (2,3) abgeschlossenen Studiums der Sozialarbeit, Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung.
  2. Nachweis einer mindestens 1-jährigen Berufspraxis. Absolvent*innen vergleichbarer Studiengänge wie Pädagogik, Soziologie, Psychologie u.a. müssen mindestens eine 2-jährige Berufspraxis vorweisen können.

Ausnahmen bei der Voraussetzung der Mindestnote von "gut" (2,3) im ersten berufsqualifizierenden Abschluss sind möglich,

  • wenn ein Interessent in seiner beruflichen Tätigkeit nach seinem Hochschulabschluss besonders qualifizierte Leistungen erbracht hat (z.B. in disponierenden Tätigkeiten innerhalb einer Einrichtung, in Projekten, in einer langjährigen Leitungstätigkeit oder in umfassenden Projekten mit starkem Bezug zu Managementtätigkeiten, z.B. als langjähriger Qualitätsbeauftragter einer Einrichtung), oder
  • wenn ein Interessent in seiner Abschlussarbeit im Rahmen des ersten Hochschulabschlusses eine besonders gute Fähigkeit zur wissenschaftlichen Reflexion praxisbezogener Zusammenhänge hat erkennen lassen (besonders gute Note bei der Abschlussarbeit).

Bewerbung

In den weiterbildenden Masterverbundstudiengang Sozialmanagement können an der FH Münster pro Semester jeweils bis zu 25 Teilnehmer*innen aufgenommen werden.

Bewerbungsfristen sind:

  • für den Beginn im Sommersemester: 15. Januar
  • für den Beginn im Wintersemester: 15. Juli

Bezüglich einer möglichen Änderung der Bewerbungsfristen halten Sie sich bitte unbedingt auf dem Laufenden! Näheres zur Bewerbung erfahren Sie bei der Studienberatung des IfV NRW und beim Service Office für Studierende der Fachhochschule Münster, Standort Steinfurt.

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen eingesandt werden:

  • formloser Antrag auf Zulassung (Anschreiben und Angaben zur Studienmotivation);
  • (amtlich beglaubigtest) Zeugnis eines abgeschlossenen, für die Soziale Arbeit relevanten Studiums;
  • Nachweis einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit in einer Einrichtung der Sozialen Arbeit (bei Diplom-Sozialarbeiter*innen bzw. Diplom-Sozialpädagog*innen incl. Anerkennungsjahr) (bei Angehörigen von Berufsgruppen außerhalb von Sozialarbeit/ Sozialpädagogik: Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit) - Nachweis entweder durch eine vom Arbeitgeber im Original unterschriebene Bescheinigung oder durch eine beglaubigte Kopie eines Nachweisdokuments;
  • Nachweis der aktuellen Tätigkeit bzw. Tätigkeit zum Zeitpunkt zur Aufnahme des Studiums;
  • tabellarischer Lebenslauf;
  • Bewerber*innen, die in ihrem Erststudium eine Note unterhalb von 2,3 erreicht haben, sollten Angaben zu besonders qualifizierten Tätigkeiten in der beruflichen Praxis beifügen.

Die Bewerbungen sind zu richten an:
https://www.fh-muenster.de/sw/studiengaenge/bewerbung-sozialmanagement.php


Beiträge und Gebühren

Der weiterbildende Masterstudiengang Sozialmanagement wird durch Teilnahmebeiträge finanziert. Der Teilnahmebeitrag beträgt 1.350 € pro Semester. Ferner muss die Semestergebühr für die Einschreibung (und nachfolgend jeweils für Rückmeldungen pro Semester) bezahlt werden.

(Stand: November 2023)